Tarifvertrag

Hier findet ihr den Tarifvertrag unserer Landeskirche (TV-EKBO).

Die Gehaltstabellen finder ihr hier.

Mitarbeitervertretungsrecht

Arbeitsrecht

Die gemMAV hat Informationen zu einigen arbeitsrechtlichen Themen zusammengestellt:

- Handreichung "Arbeitsrecht - eine Orientierung für Mitarbeitende"

- Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit

Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen sind Übereinkommen zwischen der Dienststellenleitung und der Mitarbeitervertretung, um Arbeitsbedingungen und betriebliche Angelegenheiten zu regeln. Sie sind sowohl für Arbeitgebende als auch für Mitarbeitende verbindlich. In unserem Kirchenkreis existieren folgende DV:

 

DV Kita

Dienstvereinbarung zur Regelung

- der Arbeits- und Urlaubszeiten
- der Jahresplanung
- der Dienstplangestaltung
- der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit
- der Arbeitszeitkonten
- der Ausfall- und Vertretungsregelungen.

 

DV Sucht

Dienstvereinbarung zur Vorbeugung von und zum Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz

Abhängigkeit von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist eine Krankheit. Sie hat mit Willensschwäche oder gar Böswilligkeit nichts zu tun. Unbehandelt führt z.B. der Alkoholismus zu schweren körperlichen, psychischen und sozialen Schäden. Die Krankheit kann tödlich verlaufen, wenn sie nicht behandelt wird. Sie kann jederzeit wieder ausbrechen. Jeder Mensch kann abhängig werden. Die Abhängigkeit kommt in allen gesellschaftlichen Schichten und in allen Altersstufen vor.

Deshalb sind sich die Leitung und die MAV des Kirchenkreises einig

1. Verständnis zu schaffen, für die besondere Problematik "Ansprechen statt Abwarten"
2. für betroffene Kolleg*innen einen Weg zu finden, sich jemandem anzuvertrauen und Hilfe zu suchen.

Diese Grundsätze gelten für alle ‐ beruflich oder ehrenamtlich ‐ Mitarbeitenden im Kirchenkreis.

 

DV BEM

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement

Wenn Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig müssen Arbeitgebende ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§167 Abs. 2 SGB IX). Hierzu zählen auch Ausfallzeiten wegen Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Mit dem BEM werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

- die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von länger erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederherzustellen, zu erhalten und zu verbessern,
- die Arbeitsplätze für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und
- die betrieblich beeinflussbaren Fehlzeiten zu reduzieren.

Das BEM umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die dazu beitragen können, um die Arbeitsaufnahme nach längerer Krankheit zu ermöglichen bzw. zu erleichtern und eine Neuerkrankung zu verhindern. Die Inanspruchnahme eines BEM ist für Mitarbeitende freiwillig.

 

DV Mitarbeitergespräch

Dienstvereinbarung zum jährlichen Mitarbeitendengespräch zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden.

Das Mitarbeitendengespräch soll folgenden Zielen dienen:

- Stärken der selbstverantwortlichen Rolle der Mitarbeitenden
- Gestalten einer positiven Führungsbeziehung
- Reibungsverluste werden durch transparente Zielvereinbarungen agebaut
- zielgerichtete Kompetenzerweiterung durch Konkretisierung von Lernzielen
- Fördern einer lernförderlichen Führungskultur

Die DV regelt die Rahmenbedingungen für die Gespräche.

Die DV gilt bisher für folgende Arbeitgebende:

- Ev. Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
- Ev. Kirchengemeinde Berlin-Dahlem
- Ev. Emmaus-Kirchengemeinde
- Ev. Kirchengemeinde Großbeeren
- Ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow
- Ev. Kirchengemeinde Nikolassee
- Ev. Paulus-Kirchengemeinde Berlin-Zehlendorf
- Ev. Kirchengemeinde Schönow-Buschgraben
- Ev. St. Andreas-Kirche Teltow
- Ev. Kirchengemeinde Wannsee
- Ev. Kirchengemeinde Zur Heimat

Die anderen Arbeitgebenden können keine jährlichen Mitarbeitergespräche führen!

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y