des Evangelischen Kirchenkreises Teltow-Zehlendorf
Die Gemeinsame MAV (GemMAV) ist im kirchlichen Bereich das Gremium, das in der freien Wirtschaft dem Betriebsrat und in der staatlichen Verwaltung dem Personalrat entspricht. Die Aufgaben der GemMAV sind mit denen von Betriebs‐ und Personalrat vergleichbar.
In unserem Kirchenkreis bilden alle Kirchengemeinden (bzw. deren Zusammenschlüsse) eine Gemeinsame Mitarbeitervertretung. Diese wird alle vier Jahre von den beruflich Mitarbeitenden gewählt. Die derzeitige Amtszeit dauert bis Ende April 2026.
Zu den allgemeinen Aufgaben der GemMAV gehört die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Belange der Mitarbeitenden. Wir achten darauf, dass arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Die GemMAV ist zuständig für Beschwerden, Anfragen oder Anregungen sowie für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Konkrete Aufgaben sind im Mitarbeitervertetungsgesetz der EKD geregelt. Alle Mitglieder der GemMAV unterliegen der Schweigepflicht.
Bei folgenden Fragen / Problemfällen sind die Mitarbeitenden der GemMAV die richtigen Ansprechpersonen: